Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück

Ihr Suchergebnis

Sie recherchieren derzeit unangemeldet.
Melden Sie sich an (Login) um den vollen Funktionsumfang der Datenbank nutzen zu können.
Sie suchen in allen Bereichen nach dem Autor Schmidt S.

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 1 Beitrag für Sie gefunden

  1. Merken

    Klinische Prüfungen: Veröffentlichungspflicht der Ergebnisse

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 935 (2012))

    Schmidt S

    Klinische Prüfungen: Veröffentlichungspflicht der Ergebnisse / Schmidt • Einreichung von Ergebnisberichten · Schmidt S · Kanzlei am Ärztehaus, Frehse Mack Vogelsang, Bonn
    Nach der Freischaltung des elektronischen Einreichungsportals am 20.04.2012 wurde die Voraussetzung für die elektronische Übermittlung der Studienergebnisse im Sinne von § 42 b des Arzneimittelgesetzes (AMG) geschaffen. Am 01.07.2012 läuft nach der Übergangsregelung des § 145 AMG die Frist zur Veröffentlichung ab. Die Regelung gilt prinzipiell für alle klinischen Prüfungen, die seit dem 06.08.2004 von der zuständigen Bundesoberbehörde genehmigt wurden.